Vertretungskonzept
1. Zielstellung:
Jede Vertretung eines Lehrers ist darauf ausgerichtet, sowenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen und den Vertretungsunterricht pädagogisch sinnvoll zu gestalten. Sollte Unterrichtsausfall unumgänglich sein, wird er im Jahrgang gleichermaßen verteilt.
Ein wichtiger Punkt soll sein, dass jeder, der erkrankt, ein Recht darauf hat, ohne Belastung durch schulische Zwänge gesund zu werden.
Voraussetzung für eine störungsfreie Arbeit im Vertretungsfall ist die kooperative Zusammenarbeit aller Lehrkräfte und eine sofortige Information der Eltern. Eventueller Unterrichtsausfall wird für jede Klasse so klein wie möglich gehalten.
2. Gründe für die Abwesenheit von Lehrkräften können sein:
- plötzliche und kurzfristige Erkrankung (bis maximal 5 Tage)
- längerfristige Krankheit
- geplante Fortbildung
- Klassenfahrt, Klassenausflug, Teilnahme an Wettbewerben, etc.
- Mutterschutz/ Elternzeit
- Hospitationen in Regelschulen und Kindergärten im Rahmen der Erstellung von:
- Gutachten gemäß AOSF
- andere dienstliche Verpflichtungen
- Beurlaubungen oder Unterrichtsbefreiungen aus persönlichen Gründen
3. Regelungen für die OGGS Eisernstein:
Die Verantwortung für die Organisation des Vertretungsplanes trägt die Schulleitung. Bei unvorhersehbarer Dienstunfähigkeit ist die Schulleitung so schnell wie möglich vor Unterrichtsbeginn persönlich zu informieren. Vorhersehbare Vertretungssituationen (insbesondere AOSF) sind rechtzeitig mit der Schulleitung abzustimmen.
Mehrarbeit wird ausgeglichen durch Vergütung oder durch Freizeitausgleich.
a) Bei unvorhergesehenen Vertretungsfällen werden die Kinder am ersten Tag stundenplanmäßig versorgt. Dazu wird die betroffene Klasse aufgelöst und auf andere Klassen (auch jahrgangsübergreifend) verteilt. Jedes Kind besitzt eine Vertretungsmappe und bearbeitet diese Aufgaben in Form der Planarbeit. Für jede Klasse wird ein Aufteilungsplan erstellt, in dem für jeden Schüler /Schülergruppe eine Gastklasse festgelegt wird. Jeder Schüler hat eine Vertretungsmappe mit Arbeitsmaterialien, die er in der Gastklasse bearbeiten kann. Für die Bestückung der Vertretungsmappen und den aktuellen Aufteilungsplan, der jeweils an der Klassentür hängt, ist die Klassenleitung verantwortlich.
b) Sollte sich die Vertretungssituation über mehrere Tage erstrecken (max. 5 Tage), wird ein Vertretungsplan erstellt und die Eltern der betroffenen Kinder werden informiert. Alle Vertretungspläne werden auch an die Betreuung weitergeleitet.
Mögliche Optionen sind:
- In der ersten Woche wird ab dem zweiten Fehltag der Lehrkraft der Unterricht der betroffenen Klasse auf vier Stunden reduziert. In diesen Stunden wird eine Vertretung organisiert oder gegebenenfalls die Klasse erneut aufgeteilt. Anschließend haben die betroffenen Kinder Schulschluss oder gehen in die OGS.
- Ab der zweiten Krankheitswoche wird der Unterricht im Jahrgang gleichermaßen verkürzt.
- Im Jahrgang wird vertreten (Doppelbesetzungen werden aufgelöst).
- stundenweise Zusammenlegung (z.B. Sportunterricht) bei kleinen Klassen.
- Bezahlte Mehrarbeit für Teilzeitbeschäftigte.
- Ausfall von Förderstunden.
c) Ist absehbar, dass ein Kollege für einen längeren Zeitraum ausfällt, bemüht sich die Schule zunächst darum, für den betreffenden Kollegen eine Vertretung vom Schulamt (Vertretungslehrer) zu bekommen. Falls überhaupt kein Vertretungslehrer gefunden wird, besteht die Möglichkeit, dass mehrere Kollegen ihre Stundenzahl für den Vertretungszeitraum aufstocken und auf diese Weise den Vertretungsunterricht abdecken.
Sollte keine Vertretungskraft eingesetzt werden können, muss auch weiterhin der Unterricht im Jahrgang verkürzt werden.
Mai 2019