Haus- und Schulordnung

1. Vor dem Unterricht

1.1 Das Schulgebäude wird um 7.00 Uhr geöffnet, damit Schülerinnen und Schüler, die in der OGS betreut werden, in das Gebäude können. Diese Schüler nutzen den Haupteingang zu den Räumen der OGS.

1.2 Alle übrigen Schüler können ab 7.45 Uhr in das Schulgebäude. Sie benutzen den Haupteingang und suchen sofort den Klassenraum auf.

1.3 Der Unterricht beginnt 7.50 Uhr. Schüler, die bis dahin nicht den Klassenraum aufgesucht haben, werden als verspätet eingetragen.

1.4 Bringen Schüler für praktische Übungen ihre Fahrräder mit in die Schule, stellen sie diese ausreichend gesichert an den zugewiesenen Stellplätzen ab. Bei Beschädigung oder Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

1.5 Eltern werden gebeten, nicht mit ihren Fahrzeugen den Dachsweg zu befahren.

1.6 Zufahrten für Rettungsfahrzeuge sind unbedingt freizuhalten.

1.7 Vor, während und nach dem Unterricht dürfen die Pausenhöfe nicht befahren werden.

1.8 Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

2. Während des Unterrichts

2.1 Die Unterrichtszeiten sind wie folgt festgelegt:

1. Stunde:
 07.50 – 08.35 Uhr
2. Stunde:  08.35 – 09.20 Uhr
1. Hofpause:  09.20 – 09.40 Uhr
                        Frühstückspause  09.40 – 09.55 Uhr
3. Stunde:  09.55 – 10.40 Uhr
4. Stunde:  10.40 – 11.25 Uhr
2. Hofpause:  11.25 – 11.45 Uhr
 5. Stunde:  11.45 – 12.30 Uhr
 6. Stunde:  12.30 – 13.15 Uhr
 7. Stunde:  13.25 – 14.10 Uhr
 8. Stunde:  14.10 – 14.55 Uhr

Am Nachmittag (meist ab 14 Uhr) finden Angebote der OGS statt. Diese können gern bei Frau Kriwald (Leiterin der OGS) erfragt werden.

Die Betreuung in der OGS findet in der Zeit von 7.00-17.00 Uhr statt.

2.2 Aus Sicherheitsgründen bleiben die Türen während der Unterrichtszeiten geschlossen. Die Fluchtwege bleiben geöffnet.

2.3 Schüler, deren Unterricht nicht zur 1. Stunde beginnt, halten sich in den Räumen der OGS oder auf dem Schulhof auf, so dass der laufende Unterricht nicht gestört wird.

2.4 Während der Hofpausen halten sich alle Schüler auf den Schulhöfen auf.

2.5 Folgende, für alle Schüler verbindlichen, Schulregeln gelten an der GGS Eisernstein:

Kinder, die gegen eine dieser Regeln verstoßen,  dürfen nicht auf den Pausenhof und setzen sich noch einmal mit den Regeln auseinander.

2.6 Während der Regenpausen halten sich alle Schüler unter Aufsicht in ihren Klassenräumen auf.

2.7 Schüler dürfen das Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit nicht verlassen. Bei Verlassen des Schulgeländes entfällt die Aufsichtspflicht der Schule.

2.8 Laufen und Laufspiele sind nur auf den Schulhöfen gestattet. Ballspiele (Volleyball, Basketball, Völkerball) können in den hierfür vorgesehenen Bereichen der Schulhöfe gespielt werden.

2.9 Das Werfen von Schneebällen ist wegen der damit verbundenen hohen Unfallgefahr auf dem gesamten Schulgelände während der allgemeinen Unterrichtszeit verboten.

 

3. Nach dem Unterricht

3.1 Alle Schüler stellen ihre Stühle hoch, um eine Reinigung zu erleichtern.

3.2 Die Schüler sorgen dafür, dass alle Abfälle in die dafür vorgesehenen Behälter kommen und die Fenster geschlossen werden.

3.3 Alle Lehrer verschließen nach dem Unterricht Fenster und Türen.

3.4 Nach dem Unterricht gehen alle Schüler auf direktem Weg nach Hause oder in die OGS.

 

4. Verschiedenes

4.1 Das Fahren mit Inline-Skates, Skateboards und sogenannten Cityrollern ist auf dem gesamten Schulgelände wegen der hohen Unfallgefahr verboten.

4.2 Mobiltelefone müssen während der gesamten Unterrichtszeit und bei sämtlichen Schulveranstaltungen ausgeschaltet sein.

4.3 Jeder sollte mit seinen persönlichen Geld- und Wertsachen besonders sorgsam umgehen, da Verluste nicht erstattet werden können. Wertvolle Gegenstände wie Taschen und Kleidungsstücke sollten nicht mit in die Schule genommen werden.

4.4 Fundsachen, deren Eigentümer nicht sofort festgestellt werden können, sind beim Hausmeister abzugeben. Dort werden sie ein halbes Jahr aufbewahrt.

4.5 Damit Schüler und Lehrer sich in der Schule wohl fühlen können, ist es nötig, dass Räume und Einrichtungen pfleglich behandelt werden. Schulgebäude und Schulgelände müssen nach Unterrichtsschluss in möglichst ordentlichem Zustand zurückgelassen werden. Dafür müssen sich alle verantwortlich fühlen.

4.6 Bei mutwilliger Beschädigung von Schuleigentum muss Schadensersatz geleistet werden. Das gilt insbesondere für alle Lehr- und Lernmittel, ohne die ein ordnungsgemäßer und erfolgreicher Unterricht nicht gewährleistet ist.

4.7 Ausgeliehene Lernmittel, die beschädigt, verschmutzt oder nicht zurückgegeben wurden, müssen ersetzt werden.

4.8 Die Klassenlehrer sind verpflichtet, zu Beginn eines jeden Schuljahres die Haus- und Schulordnung mit den Schülern zu besprechen bzw. sie ihnen in Erinnerung zu rufen. Sie muss ein Thema in den Klassen- und Jahrgangsstufenversammlungen sein.

August 2018