Gemeinsamer Unterricht
Zur geschichtlichen Entwicklung des Gemeinsamen Lernens
Was die Integration behinderter Kinder an der GGS Eisernstein betrifft, so schauen wir mittlerweile auf eine langjährige Tradition zurück. Die ersten behinderten Kinder wurden zum Schuljahresbeginn 1991/1992 an unserer Schule eingeschult und damals noch ohne sonderpädagogische Unterstützung in Einzelintegration mit nichtbehinderten Kindern gemeinsam gefördert. Zum damaligen Zeitpunkt wurde seitens der GGS Eisernstein in Absprache mit unserer örtlichen Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf das Genehmigungsverfahren zum Beginn des Gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Kinder beantragt und die Zustimmung des Schulträgers eingeholt.
Die Genehmigungsverfügung wurde dann auch zum Beginn des Schuljahres 1993/1994 erteilt. Gleichzeitig wurden erstmalig drei Sonderpädagoginnen an die GGS Eisernstein von der Förderschule für Geistigbehinderte Hilda Heinemann an unsere Schule abgeordnet, so dass die Schule mit der Entwicklung eines Konzeptes zur Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf beginnen konnte.
Schon bald zeigte es sich, dass Eltern vermehrt wünschten, dass ihr behindertes Kind in der allgemeinen Schule gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern unterrichtet wird.
Aufgrund der durchweg positiven Erfahrungen des bis 1989 durchgeführten Schulversuchs „Gemeinsamer Unterricht“ hat der Landtag 1995 das Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht gemeinsamen Unterricht, wenn die erforderlichen personellen und sächlichen Voraussetzungen gegeben sind. Im Herbst 2013 trat das neunte Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention erhielten damit alle Kinder einen Rechtsanspruch auf eine Förderung im Gemeinsamen Lernen. Die Eltern können für ihr Kind entweder die Förderung in der Förderschule oder im Gemeinsamen Lernen wählen. Das Schulamt für die Stadt Remscheid ist damit verpflichtet, jedem Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf einen Platz in einer nahe gelegenen Schule (aber nicht der nächstgelegenen Schule) anzubieten. In Remscheid stehen den Eltern und Schülerinnen und Schülern im Schuljahr 2014/15 die Förderschule „Lernen“, die Förderschule „Geistige Entwicklung“, die Förderschule mit dem Schwerpunkt „emotionale und soziale Entwicklung“ sowie die Förderschule „Sprache“ in Wuppertal sowie das Gemeinsame Lernen an 8 Grundschulen zur Verfügung. Die Eltern können die Feststellung eines möglicherweise bestehenden sonderpädagogischen Förderbedarfs entweder vor Beginn der Einschulung oder im Laufe der dreijährigen Schuleingangsphase für ihr Kind beantragen.
Mittlerweile befinden wir uns im 20. Jahr des Gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe.
Welche Kinder mit besonderen und sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen besuchen unsere Schule?
Seit dem Schuljahr 2013/14 änderte sich auch an unserer Schule die integrative Arbeit. Zurzeit besuchen in allen vier Jahrgangsstufen ca. 25 Kinder mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen den Unterricht. Für die Förderung stehen neben den erfahrenen Grundschulkolleginnen und Kollegen auch 4 Sonderpädagoginnen zur Verfügung. Anders als zuvor, werden die Kinder in allen Klassen der einzelnen Jahrgänge gefördert. Die Förderung erfolgt sowohl im Klassenverband, teilweise in Doppelbesetzung, als auch in kleineren Fördergruppen. Die Fördergruppen werden entsprechend der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zusammengestellt und sind fest im Stundenplan verankert.
Unsere Schule ermöglicht eine individuelle Förderung für Kinder mit unterschiedlichsten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen:
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Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich des Lernens, der Sprache oder des Verhaltens haben: Diese Kinder mit Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhaltens haben oft große Probleme mit der Wahrnehmung, der Merkfähigkeit, der Aufmerksamkeit, dem Lerntempo oder der Ausdrucksfähigkeit. Sie benötigen in besonderem Maße Unterstützung beim Aufbau eines positiven Selbstwertgefühls und einer realistischen Selbsteinschätzung.
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Sprachbehinderte Kinder sind Kinder mit einem hohen Förderbedarf im Bereich Sprache. Diese Kinder sind in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt. Es fällt ihnen oft schwer, mit anderen Kindern sprachlichen Kontakt aufzunehmen, ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben.
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Kinder mit einem Förderbedarf im Bereich des Verhaltens: Sie haben oft Schwierigkeiten ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. So ziehen sie sich in sich selbst zurück oder reagieren aggressiv. Die Folge: Sie werden von ihren Mitschülern abgelehnt und erhalten im GL Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen, andere Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können.
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Kinder mit einer geistigen Behinderung: Kinder mit geistiger Behinderung zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder: Sie benötigen besondere Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbstständigen Lebensführung und bei der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit. Im GL muss daher besonders auf Hilfen bei der Bewältigung einer selbstständigen Aufgabengliederung, auf die individuelle Gedächtnisleistung, das angemessene Lerntempo und die Durchhaltefähigkeit im Lernprozess geachtet werden. Für den Aufbau von Strategien zur Selbstbehauptung und Selbstkontrolle und das Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten brauchen diese Kinder eine angemessene Unterstützung. Sie kann nur durch eine sonderpädagogische Lehrkraft erreicht werden, die das Kind unter Einbeziehung spezieller Lehr- und Lernmaterialien in die Unterrichtsarbeit fördert.
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Kinder mit einer körperlichen Behinderung : Körperliche und motorische Beeinträchtigungen wirken sich auf viele Entwicklungsbereiche aus (Sicherheit in der Körperkontrolle, Steuerung des Körpergefühls, Körperorientierung, Aufbau von Bewegungsmustern) Als Begleiterscheinungen zeigen sich häufig eine Einschränkung der Möglichkeit, Entfernungen zu überwinden, Hemmnisse bei alltäglichen Verrichtungen, Schwierigkeiten beim Aufbau des Selbstwertgefühls und in der sozialen Integration. Was die Notwendigkeit einer behindertengerechten Ausstattung der allgemeinen Schulen angeht, so ist die Schule Eisernstein geradezu für den GU prädestiniert, da sie über behindertengerechte Zugänge und besondere sanitäre Einrichtungen verfügt.
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Schließlich besuchen auch Kinder mit einer langandauernden oder chronischen Erkrankung unsere Schule (Tumorkranke, Blutkrebs). Auch für diese Kinder bieten sich im Rahmen des GL gute Möglichkeiten einer individuellen Förderung, um Folgestörungen vorzubeugen, die sich aufgrund der Erkrankung ergeben können (z.B.: Störungen im Entwicklungs- und Lernprozess, Verhaltensauffälligkeiten).
Für die Förderung der Mehrzahl dieser Schülerinnen und Schüler haben die Richtlinien der Grundschule Gültigkeit. Damit lernen diese Kinder „zielgleich“ wie alle Kinder, was bedeutet, dass sie am Ende eines Schuljahres die Lernziele der jeweiligen Klassenstufe erreicht haben sollten. Die Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen haben dafür in der dreijährigen Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) auch drei Jahre Zeit. Erst wenn auch nach intensiver individueller Förderung und dreijährigem Verbleib in der Eingangsstufe eine Zielgleichheit nicht erzielt werden konnte, wird bei Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen der Bildungsgang geändert. Damit verlassen diese Kinder dann den Bildungsgang der allgemeinen Schule und werden anschließend weiter intensiv und individuell in der Grundschule nach den Richtlinien der entsprechenden Förderschule unterrichtet. Dieser Vorgang macht die Einleitung eines sonderpädagogischen Feststellungsverfahrens (AO-SF) erforderlich. Nur Kinder mit einer bereits vor Schuleintritt festgestellten massiven Lernbehinderung oder einen geistigen oder mehrfachen Behinderung werden bereits ab Schuleintritt zieldifferent, das heißt nicht nach den Richtlinien und Lehrpläne der Grundschule individuelle in der Grundschule gefördert.
Haben Sie noch Fragen zu diesem komplizierten Verfahren? Wir beraten Sie gerne.
Gestaltung des Übergangs Kindertagesstätte – Grundschule und Förderung in der Schuleingangsphase
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Prävention in der dreijährigen Schuleingangsphase
Die Prävention, das bedeutet die Vermeidung einer sich unter ungünstigen Umständen entwickelnden Behinderung, nehmen wir an unsere Schule sehr ernst.
Daher werden neben den Kindern mit festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen bei uns auch Kinder mit unterschiedlichen Lern- und Entwicklungsauffälligkeiten pädagogisch intensiv gefördert, damit eine sich evtl. manifestierende Behinderung vermieden werden kann. Die Prävention erhält somit besonders in der Schuleingangsphase eine hohe Bedeutung.
Diesem Präventionsansatz, der durch das Inkrafttreten des Inklusionsgesetzes an Bedeutung gewinnt, soll durch die Neuausrichtung des Gemeinsamen Lernens in noch höherem Maße entsprochen werden. Dafür wurden die Rahmenbedingungen innerhalb der Schule verändert.
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Gestaltung des Übergangs Kindertagesstätte – Grundschule
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Um allen Kindern einen bestmöglichen Start beim Schuleintritt zu ermöglichen wurde die Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten die Einschulungsdiagnostik intensiviert. Dabei gilt folgender Zeitplan:
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Im Herbst des Jahres vor der Einschulung erfolgt die Kontaktaufnahme mit den abgebenden Kindertagesstätten.
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Im Rahmen der Schulanmeldungen werden erste diagnostische Daten gesammelt.
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Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres finden die Einschulungsspiele statt, in denen für alle Kinder umfängliche diagnostische Daten erhoben werden. Alle Kinder, bei denen gravierende Entwicklungsauffälligkeiten diagnostiziert wurden, werden von der Schule zu „Runden Tisch Gesprächen“ eingeladen, an denen Lehrer, Erzieher und Eltern teilnehmen. Bei diesen Gesprächen werden sowohl die Entwicklungsauffälligkeiten besprochen als auch geeignete Fördermaßnahmen vorgeschlagen und vereinbart.
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Im Mai erfolgt dann in der Schule eine erneute Diagnostik mit allen Kindern, die an den „Runden Tisch Gesprächen“ teilgenommen haben. In diesem Verfahren werden Entwicklungsverläufe festgehalten und Fortschritte bzw. weiter bestehend Entwicklungsrückstände dokumentiert. Nach Rücksprache mit den Eltern können dann bereits vor der Einschulung die Weichen für die angemessene individuelle Förderung gestellt werden. Diese haben sowohl auf die Klassenzusammensetzung als auf für die Stundenplangestaltung Auswirkung. Diese Zeitplanung hat den Vorteil, dass sich die Lehrkräfte noch vor Schuljahresbeginn auf die Kinder mit ihren individuellen Förderbedarfen vorbereiten können. Erste Teamabsprachen können ebenfalls frühzeitig erfolgen.
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Förderung in der Schuleingangsphase
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In Hinblick auf die Prävention werden von allen Lehrerinnen und Lehrern die Lernentwicklungen der Kinder frühzeitig beobachtet und dokumentiert. Das ermöglicht die Planung und Durchführung spezieller Fördermaßnahmen, damit alle Kinder auf ihrem Lern- und Entwicklungsstand abgeholt und angemessen gefördert werden können. Die Entwicklungsdokumentationen beziehen sich auf folgende Bereiche:
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Rechnen
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Sprache
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Lesen
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Schreiben
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Motorik
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Verhalten und Emotionalität
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Organisatorische Überlegungen für die Förderung der Kinder in der Eingangsstufe
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Die Kinder jedes Jahrgangs werden von einem Team bestehend aus 2 Grundschullehrkräften, zuzüglich Fachlehrern und einem Sonderpädagogen gefördert. Die Förderung kann je nach Erfordernissen im Klassenverband und / oder in Lerngruppen erfolgen.
Für den Erstlese- und Schreibunterricht können besonders Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten im Bereich Sprache an einem speziellen Sprachförderunterricht teilnehmen. Dieser orientiert sich an dem bewährten Unterrichtsmodell „Den Schriftspracherwerb individuell fördern“.
Besondere Förderangebote gibt es auch in und den Bereichen Wahrnehmung, Motorik und Verhalten.
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Zielgleiche und zieldifferente Förderung
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Dabei erfolgt die Förderung der Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler nach den e Richtlinien der Grundschule. Damit lernen diese Kinder „zielgleich“ wie alle Kinder, was bedeutet, dass sie am Ende eines Schuljahres die Lernziele der jeweiligen Klassenstufe erreicht haben sollten. Die Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen haben dafür in der dreijährigen Eingangsstufe (Klasse 1 und 2) auch drei Jahre Zeit. Erst wenn auch nach intensiver individueller Förderung und dreijährigem Verbleib in der Eingangsstufe eine Zielgleichheit nicht erzielt werden konnte, wird bei Kindern mit Lern- und Entwicklungsstörungen der Bildungsgang geändert. Bei den meisten Kindern erfolgt ein Wechsel des Bildungsganges erst nach Ende der dreijährigen Eingangsphase.
Die Organisation der Förderung aller Schülerinnen und Schüler
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Der Klassenunterricht
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Der größte Anteil der Förderung erfolgt für alle Kinder in den einzelnen Jahrgangsklassen. Hier lernen die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Lern- und Entwicklungsstandes sowohl in lehrerzentrierten als auch in offenen Unterrichtsformen im Klassenverband. Da alle Kinder in ihrer Entwicklung und ihrem Leistungsvermögens sehr unterschiedlich sind, berücksichtigen die Lehrerinnen und Lehrer diese Unterschiedlichkeiten im Unterricht durch „innere Differenzierung“. Das bedeutet, dass zwar alle Kinder am selben Lerninhalt, z.B. Sachunterrichtsthema „Haustiere“ lernen, aber neben gemeinsamen Erarbeitungen auch Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad zur individuellen Bearbeitung erhalten. Dabei arbeiten Sonder- und Regelschullehrerinnen und Lehrer teilweise in Teams zusammen. Diese innere Differenzierung findet sich in allen Unterrichtsfächern, jedoch in unterschiedlicher Ausprägung und richtet sich immer nach den Bedürfnissen der Kinder. Dabei betrifft die Differenzierung wirklich alle Kinder, sowohl das Kind mit einem überdurchschnittlichen als auch das Kind mit einem unterdurchschnittlichen Lern- und Leistungsvermögen. Da jedes Kind einzigartig und in seiner Entwicklung besonders ist, profitieren auch alle Kinder von diesem differenzierten Unterricht.
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Der Unterricht in Fördergruppen
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In allen Jahrgängen bestehen neben dem differenzierten Unterrichtsangebot in den Jahrgangsklassen parallel zum oder im Anschluss an den Unterricht stattfindende Fördergruppen. Diese Fördergruppenarbeit wird durch Sonder- und Regelschullehrerinnen und Lehrer geleitet. Um alle Kinder dort abholen zu können wo sie sich im jeweiligen Zeitraum befinden, erfolgt eine intensive Diagnostik. Aufgrund der diagnostischen Daten kann eine individuelle Förderplanung erfolgen.
Die Förderangebote richten sich in jedem Schuljahr, vor dem Hintergrund der personellen Situation der Schule, nach den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe.
In der Eingangsstufe sind folgende Förderangebote abrufbar:
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Sprachförderung
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Spezieller Lese- Schreiblehrgang
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Wahrnehmungsförderung
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Feinmotorische Förderung
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Psychomotorische Förderung
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Förderangebote im pränumerischen Bereich
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Konzentrationsförderung
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Musische Förderung
In den Jahrgangstufen 3 und 4 sind folgende Förderangebote abrufbar:
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Sprachförderung
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LRS-Förderung auch bei Kindern mit Förderbedarf Sprache
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Deutsch (zieldifferent)
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Mathematik (zieldifferent)
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Handlungsorientiert Unterrichtsangebote
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Musische Förderung
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Konzentrationsförderung
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Wahrnehmungsförderung
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Die sonderpädagogische Arbeit
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Zurzeit unterstützen 4 Sonderpädagoginnen die individuelle Förderung von Kindern mit besonderen und sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen.
Ihre Arbeit betrifft schwerpunktmäßig folgende Bereiche:
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– Sie führen besondere Diagnostiken durch, wobei der Schwerpunkt auf der Förderdiagnostik liegt
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Ausgehend davon entwickeln sie Förderpläne, die eine zielgerichtete Förderung erleichtern
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– Sie unterrichten die Kinder zusammen mit den Grundschulkolleginnen und Kollegen im Klassenverband
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– Sie leiten spezielle Fördergruppen für die Kinder mit besonderen und sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen
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– Sie stehen Kolleginnen und Kollegen beratend und unterstützend zur Seite
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– Sie beraten Eltern
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-Sie führen in Zusammenarbeit mit den Grundschulkolleginnen und Kollegen AO-SF Verfahren durch und verfassen sonderpädagogische Gutachten
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– Sie entwickeln die schulischen Konzepte hinsichtlich des Gemeinsamen Lernens weiter
August 2018